Taxitarif der Stadt Rüsselsheim
Aus der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Rüsselsheim:
§ 2 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich, unabhängig von der Zahl der zu befördernden Personen, aus dem Grundpreis, dem Entgelt für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis), dem Wartezeitpreis und den Zuschlägen zusammen.
Grundpreis: € 4,00
Fahrpreis pro km: € 2,20
Wartezeit pro Stunde (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten): € 35,00
(2)
Nr. 1
Ein Entgelt für die Anfahrt bzw. Rückfahrt wird nicht erhoben.
Nr. 2
Wird eine Fahrt ausgeführt, für die ein Großraumtaxi ab einer Personenzahl von 5 Personen erforderlich ist, ist ein einmaliger Zuschlag von € 7,00 zu erheben.